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Steuerformular mit ausfüllender Hand

15.01.10

Wichtige Tipps zur Steuererklärung.

Allgemeine Hinweise zur Verwendung der Formulare sowie Eintragungen in den (Einkommensteuer-) Erklärungsvordrucken


Adresse (URL): http://www.finanzamt-koeln-mitte.de/allgemein_fa/service/formulare/hinweise/hinweise_steuererklaerung.php


Wichtige Tipps zur Steuererklärung

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Falls Sie Ihre Steuererklärung noch in Papierform erstellen, berücksichtigen Sie bitte die nachstehenden Hinweise:

  • Verwenden Sie bitte die für das jeweilige Jahr gültigen Erklärungsvordrucke!
  • Bitte vermerken Sie neben der neuen Identifikationsnummer auch noch Ihre Steuernummer auf den Vordrucken. Geben Sie diese Nummern auch auf allen Anlagen zur Steuererklärung und sonstigen Schriftstücken an.
  • Beim Ausfüllen der Vordrucke hilft Ihnen auch die jeweilige Anleitung.
  • Bitte reichen Sie notwendige Nachweise sofort mit der Erklärung ein: z. B. Bescheinigungen über Elterngeld / Lohnersatzleistungen (Anlage N), Steuerbescheinigungen (Anlage KAP), Anbieterbescheinigungen (Anlage Vorsorgeaufwand).
  • Vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht (Ehegatten müssen beide unterschreiben). Erklärungen ohne Unterschrift müssen zurückgegeben/-gesendet werden.
  • Die Vordrucke können handschriftlich oder mittels Schreibmaschine / PC-Programm ausgefüllt werden.
  • Falls Sie die Vordrucke handschriftlich ausfüllen, dann benutzen Sie bitte einen schwarzen Kugelschreiber und tragen in die Kästchen immer nur jeweils ein Zeichen ein. Felder, in denen keine Einträge vorzunehmen sind, bitte nicht streichen und keine "0" eintragen.
    Eintragungsbeispiel:
    bildliche Darstellung der Eintragung in Vordrucken
  • Kennzeichnen Sie negative Beträge durch ein vorangestelltes Minuszeichen „ - “.
  • Bitte achten Sie darauf, ob volle Euro-Beträge oder Euro- und Cent-Beträge einzutragen sind.
  • Verzichten Sie auf Heftung und Klammerung der Vordrucke.
  • Legen Sie die Steuererklärungsvordrucke Ihren sonstigen Belegen voran.
    Zu den Erklärungsvordrucken gehören auch die Anlagen VL und „Riester“-Bescheinigungen nach § 10a Abs. 5 EStG, jeweils ausgestellt von Ihrem Anlage-Institut.

Durch das Beachten der Tipps zur Steuererklärung können sowohl Fehler bei der Erfassung der Erklärung als auch Rückfragen bei Ihnen vermieden werden. Hinweise zu den benötigten Vordrucken zur Einkommensteuer finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:

 

Überblick der wichtigsten Vordrucke zur Einkommensteuer:

Sie benötigen immer: Hauptvordruck ESt 1 A (Mantelbogen)
oder Vereinfachter Erklärungsvordruck ESt 1 V für Arbeitnehmer
(Zusammenfassung des Hauptvordrucks mit den wichtigsten Angaben der Anlage N. Zusätzlich dürfen noch die Anlage Kind, Anlage Vorsorgeaufwand und die Anlage VL beigefügt werden. In allen anderen Fällen ist der Hauptvordruck ESt 1 A zu verwenden.)
weitere Vordrucke dazu:
Kind/er Anlage Kind je Kind
(Alters-)Vorsorge
(einschließlich Riester-Rente)
Anlage Vorsorgeaufwand
Vermögenswirksame Leistungen (Arbeitnehmer-Sparzulage) Anlage VL wird vom Anlageinstitut ausgefüllt bereit gestellt
nur in Verbindung mit dem Hauptvordruck ESt 1 A zu verwenden:
Arbeitnehmer Anlage N je Steuerpflichtigen mit Arbeitslohn
Sparer/Anteilseigner Anlage KAP

je Steuerpflichtigen, wenn z.B.

  • Kapitalerträge vorliegen, die nicht dem Steuerabzug von 25% (Abgeltungsteuer) unterlegen haben
  • keine Kirchensteuer im Rahmen des Steuerabzugs einbehalten wurde, obwohl Kirchensteuerpflicht besteht
Rentner Anlage R je Steuerpflichtigen mit Rente oder Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag
Vermietung und Verpachtung Anlage V je Grundstück
(bitte Einheitswertnummer angeben)
Gewerbetreibende Anlage G je Steuerpflichtigen mit Gewerbebetrieb
Freiberufler/selbständige Tätigkeit Anlage S je Steuerpflichtigen mit freiberuflicher oder selbständiger Tätigkeit
Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschussrechnung Anlage EÜR je Betrieb mit Einnahmeüberschussrechnung
Private Veräußerungsgeschäfte, Unterhaltsleistungen, wiederkehrende Bezüge Anlage SO
Ausländische Einkünfte Anlage AUS je Steuerpflichtigen mit ausländischen Einkünften
Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen Anlage Unterhalt für jeden unterstützten Haushalt
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten Anlage U
gegebenenfalls weitere Anlagen