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15.12.07

Schnell, zielgerichtet und unbürokratisch.

Abschlagszahlungen von 500 Mio. Euro an die Kommunen - Nettoneuverschuldung steigt trotzdem nicht


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Finanzministerium NRW

Schnell, zielgerichtet und unbürokratisch

Düsseldorf, den 15.12.07

Abschlagszahlungen von 500 Mio. Euro an die Kommunen - Nettoneuverschuldung steigt trotzdem nicht

Die Landesregierung wird den Kommunen im Rahmen eines Nachtrags zum Haushalt 2007 Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Abschlagszahlungen erfolgen sowohl für das Jahr 2006 (280 Mio. €) als auch für das Jahr 2007 (220 Mio. €). Sie stehen unter dem Vorbehalt einer genaueren Auswertung des Urteils und einer sich daran anschließenden gesetzlichen Regelung. Die beiden Abschlagszahlungen werden auf die Städte und Gemeinden nach der Systematik für Schlüsselzuweisungen in den Gemeindefinanzierungsgesetzen 2006 und 2007 verteilt. Das heißt, dass sehr finanzstarke (abundante) Kommunen keine Zahlungen bekommen. Kreise und Landschaftsverbände erhalten weder direkt noch indirekt Anteile dieser Abschläge. Ausgezahlt werden die Mittel, sobald der Nachtrag und das entsprechende Gesetz über die Abschlagszahlungen in Kraft getreten sind. Das Innenministerium wird umgehend nach Einbringung des Gesetzentwurfs eine Modellrechung vorlegen, aus der die Höhe der Abschläge hervorgeht. Trotz der zusätzlichen Zahlungen an die Kommunen wird die Nettoneuverschuldung im laufenden Haushalt nicht steigen und bleibt bei 2,34 Milliarden Euro. Die steuerbedingten Mehrausgaben können aufgrund des aktuellen Haushaltsvollzugs durch Mehreinnahmen und Ausgabenabsenkungen vollständig gedeckt werden. Sie werden im Wesentlichen durch Steuermehreinnahmen in Höhe von 300 Millionen Euro finanziert und durch Ausgabensenkungen in Höhe von über 190 Millionen Euro. Die Minderausgaben ergeben sich insbesondere bei den Verstärkungsansätzen für Beihilfen-, Versorgungs- und Personalausgaben sowie für Mieten und Pachten, die nicht vollständig benötigt werden. Weitere Einsparungen ergeben sich beim Wohngeld und beim Länderfinanzausgleich. Die Landesregierung reagiert damit schnell und unbürokratisch auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom Dienstag. Der Nachtrag und der Gesetzentwurf für die Abschlagszahlungen sollen nächste Woche vom Kabinett beschlossen und in den Landtag eingebracht werden.