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13.07.05

Finanzminister Dr. Helmut Linssen gibt Steuertipps für Schüler und Studenten.

Viele Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten arbeiten in den Ferien oder auch neben der Schule und Studium als Aushilfen und Teilzeitkräfte. Mit einem neuen Job stellen sich oft neue Fragen.


Adresse (URL): http://www.finanzamt-koeln-mitte.de/allgemein_fa/presse/pressearchiv/archiv_2005/13072005.php


Finanzministerium NRW

Finanzminister Dr. Helmut Linssen gibt Steuertipps für Schüler und Studenten

Düsseldorf, den 13.07.05

Brauche ich eine Lohnsteuerkarte?

Eine Lohnsteuerkarte ist z.B. nicht erforderlich, wenn es sich um eine sog. geringfügige Beschäftigung (400 €-Job) handelt und der Arbeitgeber die Pauschalabgaben an die Bundesknappschaft (Mini-Job-Zentrale) zahlt.

Bekomme ich eine Erstattung vom Finanzamt?

Wurde die Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte ausgeübt und wurden Steuerabzugsbeträge einbehalten (Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag), kann beim Finanzamt nach Ablauf diesen Jahres eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Eine Einkommensteuererstattung kann sich insbesondere dann ergeben, wenn die Tätigkeit in 2005 nur zeitweise (z.B. in den Ferien) ausgeübt worden ist.

Weitere Fragen wie:

  • Übe ich eine selbständige oder nichtselbstständige Arbeit aus?
  • Bin ich geringfügig beschäftigt?
  • Kommt für mich eine Lohnsteuerpauschalierung in Frage?
  • Wann besteht eine Sozialversicherungspflicht?
werden ausführlich in unserer Broschüre "Steuertipps für alle Steuerzahlende" beantwortet.

Die Broschüre können Sie telefonisch unter 01803/100110 bei Call NRW oder über unsere Internetadresse www.fm.nrw.de/go/ broschueren bestellen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Finanzministeriums, Tel. (02 11) 49 72 - 25 67 oder - 23 25.